Überblick: Warum der CO₂-Anteil wichtig ist
Wenn Sie mit Gas oder Öl heizen, zahlen Sie den CO₂-Preis als staatlich festgelegte Klimaabgabe. Seit dem 1. Januar 2023 werden diese Kosten zwischen Mietern und Vermietern aufgeteilt. Die Logik dahinter ist simpel: Je schlechter der energetische Zustand des Gebäudes, desto höher der Anteil des Vermieters. Im Extremfall können das bis zu 95 % sein.
Der Rechner hier hilft Ihnen, den Vermieteranteil sauber zu bestimmen – besonders dann, wenn Sie einen eigenen Gasvertrag haben und die Aufteilung nicht automatisch in der Heizkostenabrechnung enthalten ist.
CO₂-Kosten-Rechner
Geben Sie Ihre Werte ein, der Rechner bestimmt den CO₂-Ausstoß pro Quadratmeter, ordnet die Stufe zu und zeigt Ihnen, wie viel Ihr Vermieter übernehmen muss. Die Berechnung aktualisiert sich sofort.
Diesen Betrag finden Sie auf Ihrer Jahresabrechnung, oft im Kleingedruckten oder bei den Steuer-Details als "CO₂-Kosten" oder "CO₂-Preis".
Im Zweifel "Brennwert" lassen (Standard bei den meisten Gasheizungen).
Dient der Zuordnung für Ihr Anschreiben.
Wann müssen Sie selbst aktiv werden?
Sie müssen selbst rechnen, wenn Sie zur Miete wohnen, einen eigenen Gasvertrag haben und die Gasrechnung direkt vom Versorger bekommen – typisch bei Gasetagenheizung oder gemietetem Haus. Dann verlangt das Gesetz, dass Sie den Vermieteranteil selbst berechnen und einfordern (§ 5 Abs. 3 CO₂KostAufG).
Wenn der Vermieter Sie mit Wärme versorgt (z. B. zentrale Heizung im Keller), ist die Aufteilung bereits Teil derHeizkostenabrechnung. In diesem Fall müssen Sie nichts weiter tun.
Diese Angaben brauchen Sie
Pflichtangaben:
- Gasverbrauch in Kilowattstunden (kWh)
- CO₂-Kosten laut Gasrechnung in Euro
- Wohnfläche in Quadratmetern
- Abrechnungszeitraum (Start- und Enddatum)
- Auswahl Brennwert oder Heizwert
Optional, aber wichtig bei Sonderfällen:
- Denkmalschutz
- Anschlusszwang (z. B. Fernwärme)
- Milieuschutzgebiet
- Gasherd in der Wohnung
Brennwert vs. Heizwert
In den meisten Gasrechnungen wird nach dem Brennwert abgerechnet. Wählen Sie nur dann „Heizwert“, wenn Ihre Rechnung das ausdrücklich nennt – oft im Abschnitt „Information gemäß CO₂-Kostenaufteilungsgesetz“.
Wenn Sie unsicher sind: Bleiben Sie beim Brennwert. Das ist für die meisten Haushalte die richtige Wahl.
Nach welchem Prinzip wird geteilt?
Entscheidend ist nicht der Energieausweis, sondern der tatsächliche CO₂-Ausstoß pro Quadratmeter Wohnfläche. Je höher dieser Wert, desto größer ist der Vermieteranteil. Das Stufenmodell soll Sanierungen belohnen und schlechte Energiewerte sichtbar machen.
So läuft die Berechnung ab
Schritt 1 – Energiebedarf pro Quadratmeter
Energiebedarf (kWh/m²) = Jahresverbrauch (kWh) ÷ Wohnfläche (m²)
Beispiel: 12.000 kWh ÷ 70 m² = 171 kWh/m²
Schritt 2 – CO₂-Ausstoß pro Quadratmeter
- Erdgas (Brennwert): 0,18139 kg CO₂ pro kWh
- Erdgas (Heizwert): 0,20088 kg CO₂ pro kWh
- Heizöl EL: 0,2664 kg CO₂ pro kWh bzw. 2,68 kg CO₂ pro Liter
CO₂-Ausstoß (kg/m²) = Energiebedarf (kWh/m²) × Emissionsfaktor
Beispiel: 171 × 0,18139 = 31,02 kg CO₂/m²
Schritt 3 – Stufe bestimmen
Der CO₂-Ausstoß pro Quadratmeter entscheidet, in welche Stufe Ihr Gebäude fällt. Daraus ergibt sich automatisch die Aufteilung zwischen Mieter- und Vermieteranteil.
Stufenmodell zur Aufteilung
Die Grafik zeigt die gesetzlich festgelegten Stufen der Aufteilung: Für jeden CO₂-Ausstoß pro Quadratmeter ist festgelegt, wie viel Prozent Mieter und Vermieter tragen. Die Werte stammen aus demCO₂-Kostenaufteilungsgesetz (CO₂KostAufG), insbesondere aus der Anlage mit dem Stufenmodell.
| CO₂-Ausstoß | Mieter | Vermieter |
|---|---|---|
| unter 12 kg/m² | 100% | 0% |
| 12 bis unter 17 kg/m² | 90% | 10% |
| 17 bis unter 22 kg/m² | 80% | 20% |
| 22 bis unter 27 kg/m² | 70% | 30% |
| 27 bis unter 32 kg/m² | 60% | 40% |
| 32 bis unter 37 kg/m² | 50% | 50% |
| 37 bis unter 42 kg/m² | 40% | 60% |
| 42 bis unter 47 kg/m² | 30% | 70% |
| 47 bis unter 52 kg/m² | 20% | 80% |
| ab 52 kg/m² | 5% | 95% |
CO₂-Preis pro Jahr
Hier sehen Sie die gesetzlichen Festpreise pro Tonne CO₂ für die Jahre 2023–2025 sowie die geplanten Preisbereiche für 2026/2027. Diese Preisstufen sind imBrennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG)geregelt und werden durch staatliche Festlegungen veröffentlicht.
| Jahr | CO₂-Preis pro Tonne |
|---|---|
| 2023 | 30 € |
| 2024 | 45 € |
| 2025 | 55 € |
| 2026 | 55–65 € (Auktion, nicht festgelegt) |
| 2027 | 55–65 € (geplant) |
| ab 2028 | Marktpreis (EU-ETS II, offen) |
Für 2026 und später sollten Sie mit Szenarien arbeiten. In Ihrer Gasrechnung ist der CO₂-Betrag aber ohnehin schon enthalten.
Beispiel: So viel Geld kommt zurück
- Wohnfläche: 100 m²
- Gasverbrauch: 17.500 kWh
- CO₂-Ausstoß: ca. 3,5 Tonnen
- CO₂-Preis 2024: 45 € pro Tonne
- Gesamte CO₂-Kosten: ca. 160 €
- Stufe: 50 % Vermieteranteil
Ergebnis: Rückforderung von rund 80 € pro Jahr. Das klingt nicht riesig, aber über mehrere Jahre kann das spürbar werden.
So fordern Sie den Betrag ein
- Frist: 12 Monate ab Zugang der Gasrechnung (§ 6 Abs. 2 CO₂KostAufG)
- Form: schriftlich
- Beizulegen: Gasrechnung und Berechnung
Mein Tipp: Nutzen Sie einen klaren Musterbrief, benennen Sie den Betrag exakt und bleiben Sie sachlich. Das beschleunigt die Abwicklung und verhindert unnötige Rückfragen.
Sonderfälle und Ausnahmen
Der Vermieteranteil halbiert sich, wenn:
- das Gebäude unter Denkmalschutz steht
- ein Anschlusszwang besteht (z. B. Fernwärme)
- es sich um ein Milieuschutzgebiet handelt
Der Vermieter muss diese Gründe nachweisen. Ist weder Sanierung noch Verbesserung der Wärmeversorgung möglich, entfällt der Vermieteranteil vollständig (§ 9 Abs. 2 CO₂KostAufG).
Gasherd in der Wohnung
Gibt es in der Wohnung einen Gasherd, wird der Vermieteranteil pauschal um fünf Prozentpunkte reduziert (§ 6 Abs. 3 CO₂KostAufG). Der Rechner berücksichtigt das automatisch.
Was tun bei fehlender Aufteilung?
Fehlt die CO₂-Kostenaufteilung in der Heizkostenabrechnung, dürfen Sie die Heizkosten pauschal um 3 % kürzen. Zusätzlich können Sie die korrekte Aufteilung verlangen (§ 7 Abs. 4 CO₂KostAufG).
Wichtig: Dokumentieren Sie Ihre Berechnung, damit Sie den Anspruch nachvollziehbar belegen können.
Öl und Fernwärme
Ölheizungen sind komplexer, weil Verbrauch und Lieferung zeitversetzt sind. Außerdem gibt es eine gesetzliche Lücke bei selbst beschafftem Heizöl. Für Fernwärme gelten Emissionsfaktoren des jeweiligen Versorgers. Dafür sind separate Rechner sinnvoll – der hier ist bewusst auf Gas ausgelegt.
Nichtwohngebäude
Seit 2023 gilt für Nichtwohngebäude eine pauschale 50/50-Aufteilung. Ab 2025 ist ein Stufenmodell geplant (§ 8 Abs. 4 CO₂KostAufG).
Rechtlicher Hinweis
Die Berechnung basiert auf gesetzlichen Pauschalwerten und ist keine Rechtsberatung. Sonderfälle können zu Abweichungen führen. Wenn Sie unsicher sind, holen Sie sich fachliche Unterstützung.
Lassen Sie Ihre Heizkostenabrechnung kostenlos prüfen
Laden Sie Ihre Abrechnung hoch und wir prüfen in wenigen Minuten, ob Sie Geld vom Vermieter zurückholen können.
